Das Erstellen vom Bewerbungen ist oftmals mit hohem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Befindet sich ein Arbeitnehmer noch in Anstellung, sind die Kosten im Zusammenhang mit Bewerbungsunterlagen meist nur lästig. Für Arbeitslose oder Arbeitssuchende fallen diese Kosten im Vergleich deutlich höher aus. Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Was Sie absetzen können, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt!

Bewerbungskosten = Werbungskosten

Werbungskosten sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem Job entstehen. Das heißt, dass die Kosten zur Sicherung, Erhaltung oder zum Erwerb beitragen. Bewerbungen haben den Erhalt eines Jobs als Ziel und fallen daher unter Werbungskosten. Dabei ist nicht entscheidend ob die Bewerbung erfolgreich war, sondern, dass die Kosten im Rahmen der Jobsuche entstanden sind. Die Jobsuche hat schließlich das Ziel das Einkommen zu sichern.

Folgende Auflistung zeigt solche Kosten, die Sie als Werbungskosten absetzen können.

TIPP: Sie sollten also unbedingt die Quittungen aufbewahren!

Bewerbungsmaterialien bei schriftlicher Bewerbung:

Selbstvermarktung:

  • Bewerbungsfotos (Fotograf & Drucken)
  • Bewerbungsdesign
  • Stelleninserate, die selbst aufgegeben wurden
  • Bewerberwebsite (Hosting-Kosten)
  • Computer/Laptop, wenn er zu Erstellung der Unterlagen und zudem auch beruflich genutzt wird
  • Telefonkosten (anteilig, da nur die Kosten für Telefonate mit Unternehmen, Beratungsstellen o.Ä. im Rahmen des Bewerbungsprozesses erstattet werden , d.h. Korrespondenz im Rahmen des Bewerbungsprozesses)
  • Internetkosten (anteilig, für die Suche auf z.B. Online-Jobportalen nach relevanten Stellenausschreibungen, Skype-Interviews mit Unternehmen, o.Ä.)

Recherchen & Dienstleistungen:

  • Bücher, die Tipps zum Bewerbungsprozess und der Bewerbung geben
  • Zeitschriften und Magazine, die (relevante) Stellenanzeigen beinhalten
  • Ratgeber zum Thema Bewerbung
  • Kurse und Seminare zur Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch
  • Inanspruchnahme eines Bewerbungsservice
  • Übersetzungskosten
  • Beglaubigung von Zeugnissen, etc.

Reisekosten:

  • Fahrt zum Vorstellungsgespräch
    • 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer
    • Auf der Einladung des Unternehmens zum Gespräch oder der Bestätigung des Termins notieren, dass Sie erschienen sind. Zudem ist es sinnvoll die Kilometer für Hin- und Rückweg ebenfalls zu notieren.
  • Stadtpläne
  • Parkgebühren
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten

Die Bandbreite der absetzbaren Kosten ist groß. Es ist also einen Versuch wert, Kosten abzusetzen, auch, wenn Sie keine oder nur eine anteilige Erstattung erhalten. Besonders bei Bewerbungskosten ist es sinnvoll eine Auflistung der geschriebenen und versendeten Bewerbungen beizulegen. Damit für den jeweiligen Sachbearbeiter deutlich wird, dass Sie wirklich auf der Suche nach einem neuen Job sind, können Sie die Bewerbungen mit den Antworten des Unternehmens, bzw. des Versanddatums und dem Vermerk „keine Antwort erhalten“ als Anlage beigelegen.

Kosten nachweisen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten Bewerbungskosten nachzuweisen. Kosten können pauschal geltend gemacht werden. Das Finanzamt stellt eine Pauschale von 10 – 15 Euro pro versendeter Bewerbung, exklusive Fahrt- und Übernachtungskosten. Bei E-Mail-Bewerbungen beträgt die Pauschale 2,50 Euro pro versendeter Bewerbung. Es gibt jedoch keinen Anspruch auf die Pauschale. Dies liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Es wird jedoch eine Pauschale von 1.000 Euro an Werbungskosten pro Jahr festgesetzt. Die Kosten müssen über der Pauschale von 1.000 Euro liegen um geltend gemacht zu werden.

Nicht absetzbar

Bei Kosten für Kleidung, die extra für das Bewerbungsfoto oder das Bewerbungsgespräch gekauft wird, klappt das Absetzen nicht. Erstattet das Unternehmen die Fahrt- und/oder Übernachtungskosten, dann müssen diese von den Bewerbungskosten abgezogen werden und können folglich nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.

Die Agentur für Arbeit

Auch durch die Agentur für Arbeit erstattet Bewerbungskosten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind. Es sind bis zu fünf Euro pro schriftlicher Bewerbung und bis zu einem Euro je E-Mail-Bewerbung möglich. Es sind bis zu 260 Euro pro Jahr oder die tatsächlichen Kosten denkbar. Bei Erstattung der tatsächlichen Kosten muss ein Nachweis erbracht werden. Eine Erstattung ist bei folgenden kosten möglich:

(Bewerbungs-)Unterlagen, die in der Erstellung Geld kosten

  • Zertifikate
  • Beglaubigungen
  • Impfnachweise
  • Führungszeugnisse
  • Maximal 300 Euro

Verhindert das (äußere) Erscheinungsbild eine Einstellung, dann kann man bis zu 300 Euro erhalten, um die Makel zu beheben. Folgende Aspekte können dabei in Anspruch genommen werden:

  • Kleidung
  • Friseurbesuch
  • Coaching

Zudem ist eine Erstattung möglich für:

  • Die Fahrt zum Vorstellungsgespräch
    • Mit der Bahn bis zu 130 Euro
    • Mit dem PKW: 0,20 Euro je Kilometer
  • Übernachtungskosten: bis zu 50 Euro

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