Auch in Zeiten von Firmenmessen, Online-Recruiting und E-Mail-Bewerbungen ist es wichtig, dass Ihre Bewerbungsmappen zeitgemäß und aussagekräftig sind. Ob nun in elektronischer Form oder traditionell auf Papier, eine Bewerbungsmappe ist, wenn nicht anders gefordert, nicht obligatorisch.
Dabei spielt es keine Rolle, wie Sie von einer Stelle erfahren haben. Ob Sie
- auf ein öffentliches Stellenangebot reagieren
- auf einer Messe einen vielversprechenden Kontakt herstellen
- einen Personalvermittler oder Headhunter einschalten oder
- von einem Bekannten einen Tipp bekommen, weil sein Kollege plant zu kündigen:
Ab einem gewissen Punkt heißt es fast immer, Sie mögen bitte Ihre »Unterlagen« zusenden, vorbeibringen oder beim Vorstellungsgespräch vorlegen. Und mit „Unterlagen“ ist in jedem Fall Ihre vollständige Bewerbung in Form einer Bewerbungsmappe gemeint.
Sind Bewerbungsmappen zeitgemäß?
Ihre Bewerbungsunterlagen bestehen aus: Anschreiben, (Deckblatt inkl. Bewerbungsfoto), Lebenslauf, (Motivationsschreiben)/(dritte Seite), Anlagen. In dieser Reihenfolge und nicht anders.
Es spielt keine Rolle, ob ein Personaler Ihre Bewerbungsmappe als schriftliche Entscheidungsgrundlage, Gedächtnisstütze oder Motivationsbekundung vorliegend haben möchte. Vielleicht will er auch einfach nur sehen, dass Sie in der Lage sind eine formal und inhaltlich korrekte Bewerbung zusammenzustellen. Achten Sie in der Stellenausschreibung auch darauf, welche Unterlagen für die Bewerbung gefordert werden. Wenn ausdrücklich vorerst Anschreiben und Lebenslauf gewünscht sind, verärgern Sie Personaler, wenn Sie trotzdem all Ihre Zeugnisse mitschicken. Auch wenn diese Sie in ein besseres Licht rücken. Falls Sie im Bewerbungsgespräch glänzen, können Sie Zeugnisse bei Bedarf nachreichen.