Sind Unternehmen per Gesetz dazu verpflichtet, die Bewerbungsmappe zurück an den Bewerber zu schicken?Entgegen der verbreiteten Meinung: nein! Sie müssen die Bewerbungsmappen lediglich aufheben (Ausnahme: Initiativbewerbungen) und auf Verlangen zurückgeben, die Kosten dafür müssen sie hingegen nicht tragen. Ob Bewerbungsunterlagen auf Unternehmenskosten zurückgeschickt werden oder nicht, kommt auf Branche und Größe des Unternehmens an. Immerhin entstehen bei der heutigen Masse an Bewerbungen pro Ausschreibung oft gewaltiger Personalaufwand und Einiges an Portokosten.
Wie bekomme ich also meine Bewerbungsmappe zurück?
Sofern man Ihnen Ihre Unterlagen nicht nach einigen Wochen zurückschickt, müssten Sie sich also selbst darum kümmern: Entweder holen Sie die Bewerbungsmappe persönlich ab oder reichen einen frankierten Rückumschlag nach. Meist lohnt sich das aber kaum, da Ihre Mappe nach Durchsehen und zweimaligem Postversand oft nicht mehr taufrisch ist. Nicht selten verknickt der Postbote die Mappe noch auf dem letzten Meter, weil er es eilig hat und die Sendung einfach in den Kasten stopft (auch wenn er das laut Vorschrift nicht darf).
Recycling ist bei den heutigen Preisen von Mappen, Ausdrucken, Kopien und Fotos leider kaum sinnvoll. Der Personaler merkt in der Regel, ob eine Mappe, ein Foto oder ein Schwung Papiere schon mal in anderen Händen war. Sparen Sie daher nicht an der falschen Stelle: Verwenden Sie neue, preiswerte Mappen. Schreiben Sie in die letzte Zeile Ihres Bewerbungsanschreibens am besten »Anlagen zum Verbleib«, falls Sie keine Arbeitsproben o. Ä. mitschicken.
Tipp: Legen Sie trotzdem nie einen frankierten Rückumschlag bei. Sonst signalisieren Sie, dass Sie mit einer Absage rechnen!
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