Wenn Sie aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus eine neue Stelle suchen, können Sie Ihrer Bewerbung kein aktuelles Arbeitszeugnis beilegen. Doch Ihren jetzigen Arbeitgeber nach einem Zwischenzeugnis zu fragen ist mehr als verdächtig. Dabei gefährden Sie leicht Ihren Arbeitsplatz! Aber es gibt Ausnahmen, wenn…
- Sie versetzt werden
- sich Ihr Aufgabengebiet ändert
- Sie befördert werden oder in die nächsthöhere Entgeltgruppe aufsteigen
- Ihr Vorgesetzter wechselt oder ausscheidet
- Sie als Betriebsrat freigestellt werden
- Sie zum Wehr- oder Zivildienst einberufen werden
- Ihr Betrieb oder Betriebsteil den Inhaber wechselt
- Sie in Erziehungsurlaub gehen
- Sie ein Zwischenzeugnis für eine Bildungsmaßnahme benötigen
In all diesen Fällen dürfen Sie um ein Zwischenzeugnis bitten – natürlich tun Sie das nur »der Vollständigkeit halber«!
Es gibt gute Alternativen zum Zwischenzeugnis!
Legen Sie Ihrer Bewerbung eine Kopie Ihrer letzten betrieblichen Personalbeurteilung bei. Oder erstellen Sie selbst eine Tätigkeitsbeschreibung: Listen Sie stichpunktartig alle Arbeitsbereiche, Haupttätigkeiten, Projekte und Sonderaufgaben auf, die Sie während Ihrer Betriebszugehörigkeit in dem Job übernommen haben. Das ist immer dann empfehlenswert, wenn diese Angaben über das hinausgehen, was Sie in Anschreiben und Lebenslauf schon erwähnt haben. Vorteil: Sie müssen Ihren jetzigen Arbeitgeber nicht namentlich erwähnen, sondern können ihn umschreiben: mit »mittelständischer Anbieter von XY« oder ähnlich.
Bewerben Sie sich mit einem Zwischenzeugnis oder einer Personalbeurteilung, gehen Sie das Risiko ein, dass Ihr potenzieller neuer Arbeitgeber beim jetzigen anruft und um Auskünfte bittet. Das können Sie normalerweise mit einem Sperrvermerk verhindern, der Bitte um vertrauliche Behandlung.
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