Sie könnten es als Luxusproblem bezeichnen: Sie möchten ein vorliegendes Jobangebot ablehnen, wissen aber nicht, wie Sie dabei genau vorgehen. Die Entscheidung für das Ablehnen eines Jobangebots kann die verschiedensten Gründe haben. Worauf es bei einer Absage seitens des Bewerbers ankommt, erfahren Sie hier.

Mögliche Gründe für das Ablehnen eines Jobangebots sind vor allem:

  • Ein anderes Angebot von einem Unternehmen, das besser zu Ihnen passt
  • Angebotener Job entspricht doch nicht Ihren Vorstellungen
  • Geringe Verdienstaussichten
  • Keine Aussichten auf Weiterbildung
  • Die „Chemie“ stimmt nicht
  • Die Arbeitsaufgaben unter-/überfordern Sie
  • Krankheit
  • Der Job ist nicht gut mit Ihren anderen Verpflichtungen vereinbar (z. B. Kinderbetreuung)
  • Schwangerschaft
  • Ihr Partner hat eine Arbeit in einer anderen Stadt oder im Ausland angetreten und Sie möchten ebenfalls umziehen

Diese Liste ließe sich endlos fortsetzen. Wie auch immer Ihr individueller Grund lautet, Sie sind nicht verpflichtet, dies dem Personaler mit allen Einzelheiten mitzuteilen.

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„Man sieht sich immer zwei Mal im Leben“

Getreu diesem Motto müssen Sie sich genau überlegen, wie Sie dem Personaler mitteilen, dass Sie sein Jobangebot ablehnen. Bei den Gründen für Ihre Absage gilt es, möglichst nur Gründe zu nennen, aus welchen Ihnen später keine Nachteile entstehen können. Teilen Sie Ihre Entscheidung außerdem möglichst zeitnah mit, damit andere geeignete Bewerber gefunden werden können und die Stelle trotzdem besetzt wird.
Bleiben Sie dabei stets fair und höflich – egal, was vorher vorgefallen ist und wie die Reaktion des Personalers ausfällt.

Verärgert eine Absage meinerseits den Arbeitgeber?

Sie sind sicherlich nicht der erste Bewerber, der es sich anders überlegt. Für den Arbeitgeber ist es besser, direkt davon zu erfahren als hingehalten zu werden oder in der Probezeit eine Kündigung entgegennehmen zu müssen.
Außerdem ersparen Sie ihm sowohl zeitliche als auch finanzielle Ressourcen, wenn Sie rechtzeitig absagen. Es ist nicht nur grob unhöflich, sondern wirft auch kein gutes Licht auf Sie als Bewerber, wenn Sie sich gar nicht mehr melden, den Personaler lange hinhalten oder Ausreden erfinden.

Vorsicht bei Arbeitslosengeld:
Als Empfänger von Sozialleistungen empfiehlt es sich, zunächst Ihren Sachbearbeiter zu kontaktieren, bevor Sie einen Ihnen angebotenen Job ablehnen. Ihnen drohen gegebenenfalls Kürzungen und andere Sanktionen, wenn Sie angebotene Jobs nicht antreten.

Jobangebot ablehnen – Der Ton macht die Musik

Wie in so vielen Bewerbungssituationen kommt es auch bei der Absage auf den Tonfall sowie die richtige Formulierung an. Wenden Sie sich in jedem Fall an Ihren Ansprechpartner aus dem Vorstellungsgespräch beziehungsweise der Bewerbung.
Ob Sie die Nachricht per Mail oder telefonisch überbringen, bleibt Ihnen überlassen. Ein Anruf wirkt allerdings selbstbewusster und gibt Ihnen Raum, Ihre Begründung angemessen zu erklären und die Reaktion Ihres Gegenübers besser einzuordnen. Von Rechtfertigungen, Entschuldigungen oder der Bekundung eines schlechten Gewissens sollten Sie Abstand nehmen.

Es reicht aus, sich zunächst für das Angebot und die genommene Zeit zu bedanken und zu betonen, dass man seine Entscheidung nach reiflicher Überlegung gefällt hat. Geben Sie maximal zwei Gründe für Ihre Entscheidung gegen das Jobangebot an und versuchen Sie stets, einen guten Eindruck zu hinterlassen – trotz Absage!

Das wichtigste in Kürze: Wie kann ich ein Jobangebot ablehnen?

  • Sagen Sie zeitnah ab. Bleiben Sie dabei fair und höflich.
  • Sie können telefonisch oder per E-Mail absagen. Ein Telefonat wirkt oftmals selbstbewusster und bietet Ihnen die Möglichkeit sich zu erklären.
  • Rechtfertigen oder entschuldigen Sie sich nicht unnötig. Sie sind nicht der erste Kandidat, der ein Jobangebot ablehnt.
  • Versuchen Sie nicht sich herauszureden, Sie sind niemandem etwas schuldig. Sie sollten Ihre Entscheidung fundiert begründen, beschränken Sie sich dabei auf zwei Hauptgründe für Ihre Absage.

Lesen Sie hier, wie Sie auf eine Absage des Unternehmens reagieren sollten. >>