Sagen Sie klar, ab wann Sie verfügbar sind und nennen Sie Ihren konkreten Eintrittstermin in der Bewerbung. Aber übertreiben Sie nicht, sonst erwecken Sie leicht den Eindruck von Verzweiflung!
Einen Vorteil abstauben
Eine klare Aussage über den möglichen (frühesten) Eintrittstermin in der Bewerbung kann unter Umständen der entscheidende Vorteil gegenüber einem Mitbewerber sein. Das betrifft aber nur Fälle, in denen es höchstens zwei oder drei heiße Kandidaten gibt und einer dieser Bewerber den Wunschtermin nicht einhalten kann oder sogar erst Monate später verfügbar ist.
Ansonsten – auch wenn Sie schon lange arbeitslos sind und sich nichts sehnlicher als einen Job wünschen – unterlassen Sie besser Aussagen im Sinne von »Ich könnte gleich morgen anfangen!« Das klingt eher verzweifelt als motiviert. Nennen Sie normalerweise einfach den nächsten Ersten, eventuell den Fünfzehnten des Monats als frühestmöglichen Eintrittstermin in der Bewerbung. Ist ein Wunschtermin vorgegeben, bestätigen Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben einfach, dass Sie dann zur Verfügung stehen können.
Berücksichtigen Sie beim Eintrittstermin in der Bewerbung Ihre Kündigungsfrist
Wenn Sie noch in ungekündigter Stellung sind, sehen Sie in Ihrem Vertrag nach und nennen sowohl Kündigungsfrist und -modalitäten (»4 Wochen zum Quartalsende«) als auch den tatsächlichen frühesten Eintrittstermin in der Bewerbung (»Ich könnte also am XY bei Ihnen anfangen)«. So weiß das Unternehmen Bescheid, auch wenn erst ein späterer Termin infrage kommt.
Sollte Ihr jetziges Unternehmen bald Personal reduzieren oder ist bekannt, dass Sie gehen wollen, klären Sie am besten, ob Sie die Kündigungsfrist einvernehmlich kürzen können. Lassen Sie sich das aber unbedingt schriftlich geben.
Gewöhnlich wirkt es beim neuen Unternehmen keineswegs positiv, wenn Sie ihm verdeutlichen: »Wenn Sie wollen, höre ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber früher auf!« Zum einen könnte der Personaler das so deuten, als würden Sie verzweifelt alle Hebel in Bewegung setzen, um den Job zu bekommen. Zum anderen schließt er daraus auf Ihre mangelnde Loyalität Ihrem jetzigen Arbeitgeber gegenüber. Einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch können Sie somit weniger entgegen sehen.
Beispiele für eine gelungene Formulierung
In dem Fall, dass Sie sich zurzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis oder noch in der Ausbildung/dem Studium befinden, können Sie dies nennen und den möglichen Eintrittstermin in der Bewerbung so formulieren:
- »Da ich mich zurzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, stehe ich Ihnen gerne, aber frühestens ab dem XX.XX.XXXX zur Verfügung.«
- »Aufgrund einer Kündigungsfrist von XX Wochen könnte ich die Stelle ab dem XX.XX.XXXX bei Ihnen antreten.«
- »Meine Ausbildung/mein Studium werde ich voraussichtlich zum XX.XX.XXXX abschließen. Ab diesem Termin stehe ich Ihnen für die Stelle als XXXXX zur Verfügung.«
- »Nach Abschluss meiner Ausbildung/meines Studiums am XX.XX.XXXX stehe ich Ihnen gerne für die Stelle als XXXXX zur Verfügung.«
Befinden Sie sich derzeit in keinem Beschäftigungsverhältnis, eignen sich Formulierungen wie:
- »Da ich mich derzeit in keinem Beschäftigungsverhältnis befinde, steht einem baldigen Arbeitsantritt nichts im Wege.«
- »Da ich momentan vertraglich nicht gebunden bin, ist mir ein kurzfristiger Einstieg als XXX bei Ihnen möglich. «
- »Ich könnte die Stelle jederzeit/zum 1. Mai antreten.«
Ob Sie am Schluss Ihres Anschreibens eine Gehaltsvorstellung nennen sollten und wie diese aussehen kann, verrät Ihnen der Beitrag »Sollte ich eine Gehaltsvorstellung im Anschreiben nennen?«