Auf der Suche nach neuen Jobs stoßen Sie heutzutage vermehrt auf befristete Arbeitsverträge. Doch was bringt so eine Befristung mit sich? Worauf sollten Sie bei der Bewerbung achten und was ist beim Vertragsabschluss zu berücksichtigen? In diesem unbefristeten Artikel erhalten Sie Antworten auf all Ihre Fragen!
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag führt zu einer Festanstellung in einem Unternehmen. Im Gegensatz dazu bindet ein befristeter Vertrag den Arbeitnehmer nur für eine zuvor festgesetzte Zeit an einen Arbeitgeber.
Zunächst erscheint ein befristeter Arbeitsvertrag somit nur negative Auswirkungen zu haben und als Bewerber sortieren Sie solche Stellenangebote aus.
Doch was versteckt sich eigentlich hinter einer Befristung? Ergeben sich für Sie als Arbeitnehmer nicht doch einige Vorteile? Wir wollen Sie über befristete und unbefristete Arbeitsverträge in diesem Beitrag aufklären.
Wie wird ein Vertrag mit Befristung aufgesetzt?
Laut § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) muss dies immer schriftlich geschehen, sonst ist ein befristeter Vertrag nichtig. Beide Parteien müssen diesen unterschreiben.
Welche Befristungen gibt es?
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Er ist kalendermäßig befristet.
Diese Verträge enden automatisch durch Zeit und bedürfen laut Arbeitsrecht, sofern im Vertrag nicht anders festgehalten, keiner Kündigung. Dieser Arbeitsvertrag stellt den Grundfall der Befristungsabreden dar.
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Er ist zweckmäßig befristet.
Ein solcher Vertrag endet mit einem bestimmten zuvor festgelegten Ereignis oder Erreichen eines bestimmten Ziels. Beispiele sind Projektarbeiten, die zu einem vorher nicht bekannten Datum beendet sein werden oder die Vertretung eines erkrankten Mitarbeiters, dessen Zeitpunkt der Genesung nicht vorhersehbar ist.
Kalendermäßig und zweckmäßig befristete Arbeitsverträge können laut §14 des TzBfG …
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ohne Sachgrund aufgesetzt werden.
Dieser Vertrag lässt eine Befristung von maximal zwei Jahren zu. In dem Zeitraum kann dieser Arbeitsvertrag laut Arbeitsrecht höchstens drei Mal verlängert werden. Arbeitnehmer eines Startups können in einem Zeitraum von bis zu 4 Jahren befristet arbeiten. Ein altersbefristeter Arbeitsvertrag betrifft Arbeitnehmer, die über 52 Jahre alt sind und vor der befristeten Anstellung mindestens vier Monate arbeitslos waren. Ihre Befristung kann bis zu 5 Jahre anhalten.
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mit Sachgrund aufgesetzt werden.
Dieser Arbeitsvertrag darf über einen längeren Zeitraum als zwei Jahre gehen. Ein zu häufiges Verlängern der Befristung ist laut Arbeitsrecht nicht zulässig, da dies dann als Missbrauch gilt. Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise vor, wenn die Arbeitsleistung nur vorübergehend gefordert wird, Sie als Vertretung eingestellt werden oder sobald die Befristung im Anschluss an Ihre Ausbildung bzw. Ihr Studium erfolgt, um Ihren Übergang in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern. Weitere mögliche Sachgründe finden Sie hier.
Liegt ein solcher Sachgrund vor, dann ist die Zeit- beziehungsweise Zweckbefristung des Arbeitsvertrages zulässig.
Welche Besonderheiten bringt ein befristeter Arbeitsvertrag mit sich?
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Kündigung
Sie werden sich sicherlich fragen, wie Sie einen befristeten Arbeitsvertrag kündigen können/ müssen. Der Vorteil einer Befristung liegt sowohl bei einer Zeit- als auch Zweckbefristung darin, dass Ihr Arbeitsvertrags laut § 15 TzBfG zum vereinbarten Zeitpunkt beziehungsweise beim Erreichen eines Ziels automatisch ausläuft und er keiner Kündigung bedarf. Eine ordentliche Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit ist zudem nicht zulässig, solange dies nicht anders im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Eine außerordentliche Kündigung, zum Beispiel bei Diebstahl oder Arbeitsverweigerung, ist jedoch jederzeit schriftlich möglich.
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Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Eine Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages ohne Sachgrund ist laut Arbeitsrecht innerhalb der Vertragslaufzeit bis zu drei Mal zulässig, darf einen Zeitraum von zwei Jahren aber nicht überschreiten. Ein Arbeitsvertrag mit sachlichem Grund kann nach dem TzBfG häufiger und über einen längeren Zeitraum verlängert werden. Es gibt keine starre zeitliche Höchstgrenze für die Gesamtdauer der hintereinander folgenden Zeitverträge. Eine Verlängerung ist nur möglich, solange der Vertrag noch gilt und keine Änderungen der Vertragsinhalte, sowohl zu Ihren Gunsten als auch zu Ihren Ungunsten, vorgenommen werden. Beispiele dafür sind Änderungen des Gehalts oder der Arbeitszeiten.
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Vertragsinhalt
Im befristeten Arbeitsvertrag ist das Nennen der Dauer der Befristung beziehungsweise des Zwecks der Beschäftigung Pflicht. Falls eine Befristung mit sachlichem Grund vorliegt, muss der Grund stichhaltig sein und ebenfalls genannt werden. Regelungen für eine ordentliche Kündigung sollten erwähnt werden.
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Vor Ende des Ablaufs des befristeten Vertrags
Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen neuen Vertrag anbietet, machen Sie sich frühzeitig auf die Suche nach einem neuen Job und melden sich spätestens drei Monate vor Vertragsende bei der Arbeitsagentur arbeitslos, um Arbeitslosengeld erhalten zu können, sofern Sie keine neue Arbeitsstelle finden. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach einem Arbeitszeugnis, welches Ihnen laut Gesetz zusteht.
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Vermerk im Lebenslauf Ihrer Bewerbung
Nehmen Sie in Ihrem Lebenslauf auf jeden Fall mit auf, dass es sich bei Ihrer (letzten) Stelle um einen befristeten Arbeitsvertrag handelte, um die kurze Dauer der Anstellung zu erklären. Andernfalls wird der Eindruck vermittelt, Sie seien sprunghaft und für keine längere Anstellung nicht geeignet.
Besteht Hoffnung auf „Unbefristung“ des befristeten Arbeitsvertrags?
Die Befristung wird heutzutage häufig als eine Verlängerung der Probezeit angesehen und verschafft dem Arbeitgeber mehr Flexibilität bei der Personalplanung. Setzen Sie das Arbeitsverhältnis nach Ende der Vertragslaufzeit oder nach Zweckerreichung fort, so wird aus dem zuvor befristeten Vertrag ein unbefristeter. Dies gilt nur, solange Ihr Arbeitgeber Sie nicht unverzüglich darauf hinweist, dass der Vertrag entweder zeitlich oder durch Zweckerreichung beendet ist. Je mehr hintereinander geschaltete, auf Sachgründen gestützte Befristungen und je länger die Vertragszeit beträgt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Befristungsmöglichkeiten missbräuchlich einsetzt.
Welche Vorteile bringt eine Befristung mit sich?
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach sich ziehen, wenn der Arbeitgeber Sie als unverzichtbar ansieht, auch nach dem Ende Ihres befristeten Vertrags. Gleichzeitig stellt ein solcher Vertrag für Sie die Möglichkeit dar, ein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum oder für einen festgelegten Zweck kennenzulernen und hineinzuschnuppern. Gleichzeitig können Sie viel Berufserfahrung in verschiedenen Bereichen sammeln, ohne sich an das Unternehmen „gebunden“ zu fühlen. Laut Arbeitsrecht gilt, dass Sie als befristeter Angestellter die gleichen Rechte besitzen wie ein Kollege, der unbefristet im Unternehmen arbeitet. Diese Rechtsgleichheit bezieht sich auf Urlaubsanspruch, Weihnachtsgeld etc. Zudem brauchen Sie sich bei einer Befristung nicht um eine rechtzeitige Kündigung kümmern, da unbefristete Arbeitsverhältnisse automatisch auslaufen.
Welche Nachteile ergeben sich durch eine Befristung?
Durch befristete Arbeitsverträge erhalten Sie keine Planungssicherheit für Ihre Zukunft. Von befristeten Verträgen ist für Arbeitnehmer mit Familie eher abzuraten, da von einer Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht sicher auszugehen ist und die Perspektiven im Unternehmen unklar sind.
Wie Sie sehen, bringen befristete Arbeitsverträge nicht nur Nachteile mit sich. Für junge und ungebundene Arbeitnehmer sind sie sogar ideal, um Unternehmen kennenzulernen und in verschiedene Bereiche eingearbeitet zu werden. Nichtsdestotrotz fehlt es durch die Befristungen an Sicherheit für Sie als Arbeitnehmer. Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber nicht zu einem befristeten Arbeitsvertrag überreden und Ihre Arbeitskraft zu seinen Gunsten ausnutzen. Ob Sie einen befristeten Arbeitsvertrag annehmen oder besser weitersuchen sollten, ist somit grundsätzlich abhängig von Ihrer beruflichen Situation und dem Ziel, das Sie mit der neuen Stelle verfolgen wollen.