Kündigung: Wann ist das Arbeitszeugnis fällig?

Kündigung - Zeitpunkt für das Arbeitszeugnis: Bild von Briefen
© Dương Trần Quốc
Verfasst von Stefan Gerth

Häufig tritt der Fall ein, dass der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis nicht sofort nach der Kündigung aushändigt. Allerdings haben Sie einen Anspruch auf Ihr Zeugnis und dürfen dieses auch anfordern. Doch wann ist das Arbeitszeugnis überhaupt fällig und was ist eine angemessene Frist? Der folgende Beitrag verrät es Ihnen.

Fälligkeit des Arbeitszeugnisses

Nach der Kündigung ist das Arbeitszeugnis im Prinzip zum letzten Tag Ihrer Beschäftigung fällig. Schließlich benötigen Sie es für Ihre Arbeitssuche. Sicherheitshalber sollten Sie möglichst bald in schriftlicher Form Ihr Wahlrecht zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis ausüben und dem Arbeitgeber eine angemessene Frist setzen.

Was ist eine angemessene Frist?

Normalerweise zwischen etwa 7 und 14 Tagen, aber es gibt Ausnahmen: Wenn Ihr ehemaliger Arbeitgeber etwa durch Massenentlassungen mit dem Zeugnisschreiben gar nicht nachkommt, können Sie nichts dagegen unternehmen, wenn Sie mehrere Monate lang auf Ihr Arbeitszeugnis warten müssen. Für Ihre Bewerbungsmappe heißt das: Legen Sie ein Blatt anstelle des Arbeitszeugnisses bei, auf dem Sie knapp begründen, warum Sie noch darauf warten.

Tipp: Um sich eine neue Stelle zu suchen, können Sie auch um ein vorläufiges Zeugnis bitten, sobald Sie oder der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen haben. Manche Unternehmen bieten eine Outplacement Beratung an, welche Sie aktiv bei einem Jobwechsel unterstützt.

Aktiv werden

Wenn der Arbeitgeber stark beschäftigt und mit Aufgaben übersät ist, kann es sein, dass er bei der Erstellung über Ihre Hilfe dankbar ist. Manchmal nehmen Arbeitgeber Vorschläge von dem Arbeitnehmer entgegen und freuen sich sogar über diese Unterstützung. Also gehen Sie einfach auf Ihren Arbeitgeber zu und fragen ihn, ob Sie ihm beim Schreiben des Arbeitszeugnisses behilflich sein können.

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