Kann ich mein Arbeitszeugnis selbst schreiben? Vorsicht, Falle!

selbst schreiben © Christa Lind_stock.tookapic.com
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Verfasst von Stefan Gerth

Immer häufiger wird der Arbeitnehmer zum selbst Schreiben des Arbeitszeugnisses aufgefordert und dieses dann dem Arbeitgeber zur Unterschrift vorzulegen. Gerade in kleinen Betrieben ist man froh, wenn Sie zumindest einen Entwurf vorlegen. Denn ein Zeugnis selbst schreiben, das den rechtlichen Anforderungen genügt, ist nicht einfach – so mancher Mitarbeiter oder auch Chef eines kleinen Unternehmens ist damit regelrecht überfordert.

Aber Vorsicht: Die Gefahr, sich mit einem selbst geschriebenen Zeugnis ins Aus zu schießen, ist groß!

In der Regel merkt man so einem Zeugnis an, dass es aus standardisierten Textbausteinen zusammengestöpselt wurde und damit letzt­lich nichts aussagt. (Das betrifft allerdings auch Zeugnisse von Chefs und Personalern, die mit wenig Lust und Sachverstand abgefasst wurden – oder arbeitsrechtliche Probleme jeglicher Art von Vornherein ausschließen wollen.)

Es passiert leicht, dass man seinen Arbeitsbereich nicht im richtigen Kontext und sich selbst eindeutig zu positiv darstellt; als Arbeitnehmer hat man einfach nur eine subjektive Perspektive. So etwas fällt dem Leser besonders auf, wenn alle anderen Zeugnisse eher durchschnittlich sind!

Weitere Fehler beim selbst Schreiben:

  • der Aufbau folgt nicht dem üblichen Muster
  • das Verhältnis von Darstellung und Beurteilung stimmt nicht
  • für die Kürze der Arbeitszeit oder die Relevanz der Stelle ist das Zeugnis zu umfangreich
  • Bewertungen fließen an Stellen ein, die grundsätzlich bewertungsfrei bleiben
  • inhaltliche Widersprüche
  • Dank und Wünsche entsprechen nicht der übrigen Beurteilung
  • formale oder orthografische Fehler

und vieles mehr. Die Möglichkeiten, ein Zeugnis aus Unkenntnis zu verhauen, sind schier endlos.

Selbst wenn Sie angesehene und verbreitete Fachliteratur und Bücher für Personaler als Hilfe zu Rate ziehen, sind Sie noch nicht auf der sicheren Seite: Die Autoren bieten zwar viele nützliche Textbausteine, wenden zum Teil jedoch unterschiedliche Maßstäbe an – was beim einen als »befriedigende« Formulierung gilt, ist beim anderen »mangelhaft«.

Tipp: Schreiben Sie Ihr Zeugnis nicht selbst. Falls Ihr Arbeitgeber das von Ihnen verlangen will, lassen Sie sich nicht darauf ein – er ist gesetzlich zum Erstellen Ihres Arbeitszeugnisses verpflichtet.

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