Was Sie bei der Jobsuche über das Arbeitszeugnis wissen sollten

Verfasst von Jan

Das A und O für eine erfolgreiche Bewerbung sind gute Zeugnisse. Sie sind der Nachweis von Schul- und Berufsabschlüssen, belegen erworbene Qualifikationen und Erfahrungen – und sie begleiten uns ein Leben lang. Während die Noten der Schulzeugnisse im Laufe der Zeit in den Hintergrund treten, sind Bewertungen von vorigen Arbeitgebern umso bedeutender.

Jeder Arbeitgeber muss bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses seinem Arbeitnehmer ein „wohlwollendes Arbeitszeugnis“ ausstellen. So will es der Gesetzgeber. Um Leistung dennoch abgestuft bewerten zu können, hat sich eine spezielle Sprache entwickelt, die jeder Arbeitnehmer kennen sollte.

Alle sieben Jahre den Job wechseln

Früher war es üblich, sein Berufsleben von der Ausbildung bis zur Verrentung bei einem einzigen Arbeitgeber zu verbringen. Eine einmalige Bewerbung reichte aus. Heute ist das anders. Tatsächlich empfehlen Karriere-Coaches sogar spätestens alle sieben Jahre den Job zu wechseln. Durchschnittlich bleiben deutsche Arbeitnehmer mehr als zehn Jahre demselben Arbeitgeber treu.

Wenn Sie sich also weiterentwickeln und Karriere machen wollen, müssen Sie den Wechsel suchen. Moderne Jobbörsen helfen Ihnen dabei. Mit wenigen Klicks ebnen Sie den Weg zum Traumjob in nahezu allen Berufen vom Arbeiter bis zum Professor. Hier finden Sie rasch einen neuen Job, der Ihre Karriere voranbringt.

Vollständige Bewerbungsunterlagen sind wichtig

Die Jobbörse hilft Ihnen zwar bei der Suche, eine schriftliche Bewerbung ist dennoch bei jedem Jobwechsel unumgänglich. Personalchefs legen dabei Wert auf eine „vollständige“ Bewerbung. Meist steht das Wörtchen „vollständig“ bereits in der Stellenausschreibung. Fehlende Zeugnisse weisen auf Lücken hin, die dann von vornherein zum Ausschluss vom weiteren Bewerbungsverfahren führen können.

Umso wichtiger ist es, von vornherein darauf zu achten, dass alle Zeugnisse vorliegen. Der Gesetzgeber sieht eine Frist von drei Jahren vor, innerhalb derer man ein Arbeitszeugnis von einem ehemaligen Arbeitgeber nachträglich fordern kann. In manchen Arbeitsverträgen sind kürzere Fristen festgelegt. Im Übrigen gibt es das Arbeitszeugnis auch nur auf Verlangen des Arbeitnehmers.

Für die Zukunft viel Erfolg?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält neben der detaillierten Auflistung der Tätigkeiten eine Beurteilung der Führung und Leistung des Arbeitnehmers. Gaben das Verhalten oder die Leistungsbereitschaft Anlass zur Kritik, kann es schwierig sein, ein wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen, zumal dann, wenn man dem künftigen Arbeitgeber eine wahrheitsgemäße Beurteilung an die Hand geben möchte.

Deshalb haben Personalchefs im Laufe der Zeit eine spezielle Zeugnissprache entwickelt, die wie ein Code dazu dient, versteckte Botschaften zu übermitteln. Wird dem scheidenden Arbeitnehmer beispielsweise „viel Erfolg für die Zukunft“ gewünscht, kann das auch bedeuten, dass der Arbeitnehmer bislang noch keinen Erfolg zu verzeichnen hatte. Hinter Worten wie „stets“ und „sehr“ stecken Abstufungen, die man auf den ersten Blick nicht erkennt. Waren Leistungen etwa „sehr gut“, ist das nicht schlecht, „stets sehr gut“ wäre aber besser.

Sie sollten also Ihr Arbeitszeugnis sofort verlangen und gleich nach versteckten Botschaften untersuchen. Gegebenenfalls müssen Sie eine Nachbesserung von Ihrem Arbeitgeber fordern. Wer ohnehin mit einem weniger vorteilhaften Arbeitszeugnis rechnet, kann auch ein sogenanntes „einfaches“ Arbeitszeugnis verlangen, in dem dann nur die Tätigkeiten ohne Bewertung aufgelistet sind. Die Entscheidung, ob Sie ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis haben möchten, können Sie nur einmal treffen. Haben Sie ein einfaches Arbeitszeugnis verlangt, können Sie später kein qualifiziertes mehr einfordern.