In vielen Fällen lohnt sich die Erwähnung von Förderungen in einer Bewerbung, häufig ist diese sogar verpflichtend!
Hier geben wir Tipps und Infos, ob man als Arbeitnehmer, egal ob nach langer Arbeitslosigkeit (Hartz-IV) oder durch Behinderung, bestimmte Förderungen im Anschreiben einer Bewerbung erwähnen sollte.

Offen und ehrlich oder eher verschwiegen sein?

In beiden Fällen ist es ratsam, sowohl auf die Arbeitslosigkeit, als auch auf eine körperliche oder sonstige Behinderung, stets hinzuweisen.

Bei kurzweiliger Arbeitslosigkeit oder keiner schwer beeinträchtigen Behinderung reicht eine kurze Angabe im Lebenslauf aus.
Allerdings sollte man bei langfristiger Arbeitssuche (sprich über mehrere Monate oder sogar Jahre) oder einer schweren Behinderung diese auf jeden Fall im Bewerbungsanschreiben erwähnen und ausdrücklich darauf hinweisen.

Vorteile der Erwähnung verschiedener Förderungen

Grund für den Hinweis ist in erster Linie die Verminderung des Ausfallrisikos bei eingehenden Vorstellungsgesprächen.
Denn spätestens beim Vertragsabschluss müsste man dies sowieso angeben. Sonst kann man Gefahr laufen, dass der Arbeitsvertrag wegen Zurückhaltung von Informationen und arglistiger Täuschung angefochten werden könnte.

Nicht immer hat eine Erwähnung persönlicher Umstände negative Folgen.
Oft zieht der Arbeitgeber sogar Vorteile aus der Einstellung geförderter Arbeitnehmer, z.B. bei einem GdB (Grad der Behinderung) ab 50 oder höher.
Ebenfalls bekommen Arbeitgeber finanzielle Eingliederungszuschüsse als Förderungsmöglichkeit bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen und Menschen mit einer Behinderung. Mithilfe dieser Finanzierung können Förderprogramme unterstützt oder Fördermittel gekauft werden. Die Zuschüsse hängen jeweils immer vom Grad der Behinderung bzw. von der Länge der Arbeitslosigkeit ab und werden von der Bundesagentur für Arbeit gefördert.

Man hat also nicht nur das Recht, die Förderungen im Bewerbungsanschreiben erwähnen zu dürfen, sondern in vielen Fällen auch die Pflicht dazu.
Außerdem sprechen solche Förderungen nicht immer gegen den Bewerbungskandidaten. Sie zeigen vielmehr die Ehrlichkeit des Bewerbers und bieten überdies sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer „versteckte“ Vorteile.

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