Wie kann ich schwierige Zeiten im Lebenslauf geeignet darstellen?

Uhr auf blauen Hintergrund
© Mabel Amber
Verfasst von Stefan Gerth

Haben Sie Lücken oder eine Auszeit im Lebenslauf von mehreren Jahren, die sich nicht gut machen und die es zu füllen gilt?

Vielleicht waren Sie vom Job oder Studium ausgebrannt und mussten sich einfach erholen. Vielleicht hatten Sie längere Zeit starke Depressionen oder eine andere psychische Erkrankung. Solche Dinge haben den Arbeitgeber nicht zu interessieren und danach darf im Vorstellungsgespräch auch niemand fragen, wenn es für die neue Arbeitsstelle ohne Belang ist. Dazu zählen auch Schwangerschaften, Freistellungen wegen Betriebsratstätigkeit, körperliche und Sucht-Erkrankungen, Therapiezeiten und Freiheitsstrafen*, die man als Lücke beziehungsweise Auszeit im Lebenslauf erkennbar sind.

Das »Recht zur Lüge«

Die Rechtsanwältin Verena Rottmann spricht von einem »Recht zur Lüge«, um auf dem Arbeitsmarkt nicht völlig chancenlos dazustehen. Ihr Tipp in solchen Fällen: günstige und berufsnahe Tätigkeiten und Erfahrungen in der Bewerbung nennen, die das Unternehmen nicht überprüfen kann. Zum Beispiel eine Familienpause, Fortbildung oder selbstständige Tätigkeit im Ausland. Weitere mögliche Gründe für größere Lücken in der Karriere: längere Krankheit, Unfallfolgen, Pflege von Angehörigen oder Mithilfe im Büro des selbstständigen Partners, eigene freiberufliche, selbstständige oder Aushilfstätigkeit.

Wichtiger Tipp: Versuchen Sie niemals, Personaler für dumm zu verkaufen. Jede Form von erkannter Schwindelei und Beschönigung über berufliche Lücken oder eine Auszeit im Lebenslauf führt dazu, dass Ihre Bewerbung sofort aussortiert wird!

Ist das Nennen der Auszeit im Lebenslauf denn so schlimm?

Fragen Sie sich stets, ob es sich tatsächlich negativ für Sie auswirken würde, die Wahrheit zu sagen. Falls Sie vom »Recht zur Lüge« Gebrauch machen, fragen Sie bevor Sie sich bewerben am besten mehrere Personen, ob ihnen die Darstellung Ihrer Karriere in Ihrem Lebenslauf schlüssig erscheint.

Wer verstärkten Bedarf nach juristischer Klarheit hat und sich gegen unangenehme und unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch wappnen will, dem sei Frau Rottmanns Buch »Legale Bewerbungstricks« hiermit empfohlen.

* Bewerber, die einschlägig vorbestraft sind (z. B. wegen eines Verkehrsdelikts als Kraftfahrer oder wegen Veruntreuung als Kassiererin) und das verschweigen, riskieren eine fristlose Kündigung, falls es nach einiger Zeit raus­kommt. Hat das Ganze aber nichts mit der Tätigkeit des Jobs zu tun, für den Sie sich bewerben, geht es das Unternehmen und den neuen Arbeitgeber nichts an.