Schlechtes Arbeitszeugnis bekommen – kann ich Korrektur verlangen?

Korrektur © Piotr Lohunko_stock.tookapic.com
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Verfasst von Stefan Gerth

Entdecken Sie in einem Zeugnis formale Fehler wie eine falsche Rechtschreibung, fehlende oder falsche Angaben oder inhaltliche Unrichtigkeiten, können Sie im Nachhinein eine Korrektur verlangen und dieses Recht auch problemlos einklagen. Aber Achtung:

Für Arbeitszeugnisse können Sie in der Regel nur fünf bis zehn Monate lang eine Korrektur beanstanden!

Auch wenn es eher für den Arbeitgeber als für Sie peinlich ist: Mit einem fehlerhaften Arbeitszeugnis müssen Sie sich nicht ein Leben lang bewerben. Keine Angst: An den beurteilenden Formulierungen darf der Arbeitgeber nichts ändern. Es sei denn ihm werden nicht nachträglich Umstände bekannt, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen.

Enthält das Zeugnis ungünstige Formulierungen zu Ihrer Person, Ihrem Verhalten oder Ihrer Leistung? Versuchen Sie als Erstes, Ihren ehemaligen Arbeitgeber dazu zu bewegen, Ihnen eine günstigere Version zu erstellen. Ansonsten und falls Sie aufgrund des Zeugnisses ernsthaften Schaden für Ihr Weiterkommen vermuten, holen Sie anwaltlichen Rat ein. Eventuell müssen Sie vors Arbeitsgericht ziehen, um den Anspruch auf Ausstellen eines neuen Arbeitszeugnisses bzw. Korrekturen durchzusetzen.

Tipp: Anwaltskosten in Sachen Arbeitszeugnis können Sie als Werbungskosten ansetzen. Ist Ihr Zeugnis tatsächlich fehlerhaft, wird Ihnen nicht rechtzeitig zugesandt oder sogar vorenthalten, kommt im Normalfall Ihre Rechtsschutzversicherung für die Anwaltskosten auf.

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