Abmahngefahr! – Vorsicht beim Umgang mit Bewerbungsfotos

Abmahngefahr bei Bewerbungsfotos © Alexas_Fotos_pixabay.com
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Verfasst von Stefan Gerth

Die Suche nach einem neuen Job kann oft beschwerlich sein, da fehlt es gerade noch, sich um die Abmahngefahr bei Bewerbungsfotos Gedanken machen zu müssen. Nur die Wenigsten haben das Glück nach einer einzigen verschickten Bewerbung die Zusage zur Wunschstelle zu erhalten. Im Regelfall sind einige Versuche mehr erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen.

So erstellt ein Bewerber unter Umständen eine Vielzahl an individuell zugeschnittenen Bewerbungen. Dabei ändert sich von Stelle zu Stelle das Anschreiben, Teile des Lebenslaufes, ein mögliches Motivationsschreiben und viele kleine Details, die auf den ersten Blick einfach aussehen, manchmal allerdings ziemlich nervenaufreibend sind. Sie sehen, eine Bewerbung macht Arbeit. Da ist es doch ein erleichterndes Gefühl zu wissen, dass wenn ein aktuelles, seriöses Bewerbungsfoto einmal gemacht wurde, die unterschiedlichen Bewerbungen damit versehen werden können.

Natürlich brauchen Sie umso mehr Bewerbungsfotos, je mehr Bewerbungen Sie versenden. Haben Sie also am besten immer eine ausreichende Anzahl an Bewerbungsfotos parat, damit es Ihnen nicht passieren kann, dass Sie aufgrund fehlender Bilder eine Bewerbungsfrist verpassen oder bereits benutzte Bilder für eine neue Bewerbung verwenden müssen.

Damit Sie gar nicht erst in diese Verlegenheit kommen, gibt es einfache präventive Maßnahmen:

  • Am besten Sie nehmen direkt nach dem Fototermin einige Abzüge beim Fotografen mit.
  • Sollten Sie merken, dass Ihnen die Bilder ausgehen, greifen Sie nicht zu Schnappschüssen vom letzten Urlaub. Bestellen Sie stattdessen rechtzeitig weitere Abzüge Ihres Bewerbungsfotos nach.

Leichter haben Sie es natürlich, wenn Sie sich online bei einem Unternehmen bewerben. Bitten Sie den Fotografen bei Ihrem Termin einfach um eine zusätzliche digitale Bilddatei und integrieren Sie Ihr Bewerbungsfoto in Ihre Online-Bewerbung.

Weitere Tipps: Die Qualität der Datei leidet, wenn Sie einen Fotoabzug selber scannen. Bringen Sie daher einfach einen USB-Stick mit zu Ihrem Fototermin oder bitten Sie um eine Zusendung der Bilddatei per E-Mail. Auch auf CD gebrannte digitale Bilddateien, wie sie viele Fotostudios anbieten, eignen sich ideal für eine Online-Bewerbung.

Doch nun heißt es VORSICHT!

Auch wenn Sie für die Leistung des Fotografen bezahlt haben und auch wenn Sie das Motiv sind, dürfen Sie nicht ohne weiteres die Bewerbungsfotos im Internet veröffentlichen. Hier droht die Abmahngefahr bei Bewerbungsfotos. Egal ob Sie Ihr professionelles  Foto in einem Online-Bewerberprofil oder auf einer Social Media Plattform, wie z.B. Facebook, online stellen wollen. Der Fotograf besitzt die Urheberrechte an Ihrem Foto, welche Sie mit der Publizierung im Internet verletzen würden.

Die mögliche Konsequenz: Eine Abmahnung durch einen Anwalt, welche unter Umständen zu hohen Kosten führen kann. Vergleichbar ist dieses Szenario mit der illegalen Verbreitung von Musik im Internet.

Wie umgehe ich die Abmahngefahr bei Bewerbungsfotos?

Wenn Sie also vorhaben, dass die professionell geschossenen Fotos online veröffentlicht werden, lassen Sie sich von Ihrem Fotografen eine schriftliche Genehmigung aushändigen. Solange Sie diese nicht vorweisen können, hat der Fotograf das Recht am Bild. Sollten dabei Schwierigkeiten auftreten und der betreffende Fotograf verlangt einen erheblichen Preisaufschlag, ist es empfehlenswert, alternativ einen anderen Fotografen aufzusuchen.