»Aussagekräftig« wird das in Stellenangeboten oft genannt, »aussagefähig«, »schriftlich«, »informativ«, »inkomplett«, oder auch »üblich«, »entsprechend«. Selbst wenn jedes Eigenschaftswort fehlt: Sofern nicht ausdrücklich das Wort »Kurzbewerbung« da steht, erwartet man von Ihnen eine vollständige Bewerbung. Das bedeutet: eine Bewerbung aus Papier oder als PDF.

Wann ist eine vollständige Bewerbung und wann eine Kurzbewerbung angebracht?

Nehmen Sie das unbedingt wörtlich: Bei der Vielzahl an Bewerbungen sind die Unternehmen bzw. Personaler heute mit der Bearbeitung oft hoffnungslos überlastet und delegieren die Vorauswahl vielfach an Praktikanten. Und das bedeutet für unvollständige Bewerbungen ganz einfach: Anforderungen nicht erfüllt, weg damit!

Selbst wenn Sie fachlich noch so viel zu bieten haben, man wird es unter Umständen gar nicht mehr zur Kenntnis nehmen! Niemand macht sich heute die Mühe, Sie zu kontaktieren und aufzufordern, fehlende Unterlagen nachzureichen – falls Sie nicht gerade zu den gesuchten Spezialisten gehören, die Unternehmen händeringend suchen.

Haben Sie schon Dutzende von Bewerbungen verschickt, viel Geld und Zeit investiert und die Lust verloren, jedes Mal vollständige Unterlagen zu verschicken? Beschränken Sie sich stattdessen auf Kurzbewerbungen – eventuell auch noch per E-Mail – und schreiben dazu, dass Sie den Rest auf Anforderung nachreichen? Das können Sie sich sparen. Niemand wird sich bei Ihnen melden, wenn sein Schreibtisch vor vollständigen Unterlagen überquillt.

Ist dagegen in der Stellenausschreibung ausdrücklich eine Kurzbewerbung verlangt, schicken Sie nur Anschreiben und Lebenslauf oder Bewerberprofil inklusive Foto. Alles andere wird man bei Interesse nachfordern. Versteht sich, dass Sie ebenso viel Mühe auf diese Bestandteile verwenden wie sonst auch!

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Lesen Sie hier, in welchen Fällen eine Initiativbewerbung heute noch sinnvoll ist >>