Muss ich Zeugniskopien beglaubigen lassen?

Beglaubigungen von Kopien © jarmoluk_pixabay.com
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Verfasst von Stefan Gerth

Üblicherweise benötigen Sie keine Beglaubigungen von Kopien. Falls der Stellenausschreiber so etwas wünscht – und das ist nur im öffentlichen Dienst üblich –, lässt er es Sie in seinem Angebot wissen.

Wer darf Beglaubigungen von Kopien anfertigen?

Amtlich beglaubigen dürfen nur öffentliche Stellen, die ein Dienstsiegel führen. Gehen Sie in solch einem Fall also zu Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Rathaus, Einwohnermeldeamt o. Ä.), dort zahlen Sie meist um die 5 Euro pro beglaubigter Kopie. Teurer wird es beim Notar oder Amtsgericht: Hier müssen Sie mit mehr als 10 Euro pro Kopie rechnen.

Schulzeugnisse können Sie jedoch auch von der Schule beglaubigen lassen, die sie ausgestellt hat; als Noch-Schüler zahlt man oft nur die Kopierkosten für die Beglaubigung. Kostenlose Beglaubigungen (Krankenkasse, Kirche etc.) werden häufig nicht anerkannt – fragen Sie vorher beim Unternehmen nach, damit Ihre Bewerbung nicht an einer solchen Formsache scheitert!

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