Sollten Sie eine körperliche Beeinträchtigung im Anschreiben erwähnen? Ja, wenn sie offensichtlich ist oder Sie sich ab 50 Grad Behinderung bei einem öffentlichen Arbeitgeber bewerben. Nein, wenn sie eher unauffällig ist und Sie Vorbehalte besser persönlich aus dem Weg räumen können.

Weniger offensichtliche Beeinträchtigungen

Eine weniger offensichtliche Krankheit oder Behinderung in Ihrer Bewerbung zu verschweigen kann Ihre Chance erhöhen, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Stimmen dann alle anderen Faktoren und vor allem die »Chemie«, können Sie eventuelle Vorbehalte persönlich aus dem Weg räumen.

Laut Gesetz darf man Sie auch im Vorstellungsgespräch nicht danach fragen; andernfalls haben Sie das Recht, die Unwahrheit über Ihre körperliche Beeinträchtigung zu sagen. Mit einer Ausnahme: wenn Sie durch die Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage wären, die Stelle auszufüllen.

Offensichtliche Beeinträchtigungen

Sind Sie hingegen offensichtlich chronisch krank oder behindert, sprechen Sie das Thema bereits im Bewerbungsanschreiben offen und selbstbewusst an. Hier herrscht auch bei Personalern viel Unwissenheit und Sie müssen mit Vorurteilen oder auch Hemmungen rechnen. Beschreiben Sie kurz und präzise, in welcher Form Sie beeinträchtigt sind oder eben nicht und welche Arbeiten Sie trotz Ihrer körperlichen Erkrankungen problemlos bewältigen können, wenn Ihnen diese oder jene Hilfe oder Erleichterung zur Verfügung steht.

Öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung einzuladen, sofern sie nicht »offensichtlich« fachlich ungeeignet sind. Fragen Sie also gegebenenfalls Ihren Arzt, ob die Anerkennung einer Behinderung von mindestens 50 Prozent realistisch ist.

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