Lehrgänge, ein Studium oder Seminare sind oft der Schlüssel zum beruflichen Erfolg und machen sich spätestens beim Lohn bzw. Gehalt bemerkbar. Doch Weiterbildungsmaßnahmen wie diese sind meist mit hohen Kosten verbunden, von denen man sich schnell abschrecken lassen kann. Diese Kosten müssen nicht allein getragen werden, denn es gibt zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung.

Das Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium empfiehlt sich besonders für engagierte Fachkräfte, die nun erstmals studieren wollen. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und besondere Leistungen (wie der Abschluss der Ausbildung mit der Note 1,9 oder besser). Für ein Erststudium in Vollzeit oder ein berufsbegleitendes Studium an einer staatlichen oder staatlich-anerkannten Hochschule ist das Aufstiegsstipendium erhältlich.

  • Bis zu 670 Euro zuzüglich 80 Euro Büchergeld sind monatlich erdenklich. Für Kinder unter zehn Jahren können studierende Eltern zusätzlich eine Betreuungspauschale in Höhe von 113 Euro für das erste Kind und 85 für jedes weitere erhalten. Bei einem berufsbegleitenden Studiengang sind bis zu 2.000 Euro jährlich möglich.

Die Förderdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit. Der Antrag auf das Aufstiegsstipendium ist bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung in Bonn zu stellen.

Meister-BAföG / Aufstiegs-BAföG

Meister-BAföG bzw. Aufstiegs-BAföG ist für Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer und Selbstständige für eine Aufstiegsfortbildung erhältlich. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Ausbildung gemäß dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung absolviert wurde oder ein vergleichbarer Berufsabschluss vorliegt. Das Meister-BAföG bzw. Aufstiegs-BAföG gibt es für berufliche Aufstiegsfortbildungen wie zum Handwerksmeister, Fachwirt oder Techniker. Die Fortbildung in Voll- oder Teilzeit muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Nicht gefördert werden Abschlüsse oberhalb der Meisterebene wie Hochschulabschlüsse. Dieses BAföG besteht aus einem Mix an Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen sowie einem zinsgünstigen Darlehn.

  • Für Lehrgangs- und Prüfungskosten bis 10.226 Euro sind 30,5 Prozent als Zuschuss erhältlich, der Rest kann über ein Darlehn finanziert werden. Bei Teilnahme an einem Vollzeitstudiengang sind ebenfalls Zuschüsse und ein Darlehn für den Lebensunterhalt erhältlich.

Bei Bestehen der Abschlussprüfung können durch einen Antrag 25 Prozent auf die Kurs- und Prüfungsgebühren des Restdarlehns erlassen werden. Die Ämter für Ausbildungsförderung am Wohnort sind die zuständigen Ansprechpartner.

Das Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium eignet sich für Fachkräfte, die älter als 25 Jahre sind. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie besondere Leistungen während dieser oder im Beruf (wie der Abschluss mit der Note 1,9 oder besser). Dieses Stipendium ist für eine fachbezogene berufliche Weiterbildung wie zum Handwerksmeister, Fachwirt oder Techniker, für berufsübergreifende Qualifizierungen wie Sprach-, Rhetorik- oder Computerkurse und unter bestimmten Bedingungen auch für ein berufsbegleitendes Studium erhältlich.

  • Der Zuschuss besteht aus bis zu 6.000 Euro über drei Jahre für beliebig viele Weiterbildungen. Pro Jahr sind bis zu 2.000 Euro mit einem Eigenanteil von zehn Prozent erhältlich.

Generell werden Kursgebühren, Arbeitsmittel, Fahrten und die Unterkunft bezuschusst. Bei einer abgeschlossenen Ausbildung ist die zuständige Stelle in der Regel die Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer. Bei erlernten Berufen im Gesundheitswesen ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung zuständig.

Bildungsprämie – Der Prämiengutschein

Ein Prämiengutschein ist die Zusage, dass der Staat einen Teil der Kosten übernimmt und gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige über 25 Jahren mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 20.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten bis 40.000 Euro). Der Prämiengutschein kann für die berufliche Weiterbildung bis 1.000 Euro inkl. MwSt. eingesetzt werden. Nicht mit inbegriffen sind betriebliche Schulungen. Regelmäßige berufliche Weiterbildungen sind möglich, denn der Prämiengutschein kann alle zwei Jahre neu beantragt werden.

  • Der Gutschein deckt die Hälfte der Kurskosten ab, das sind somit bis zu 500 Euro. Die andere Hälfte muss der Angestellte selbst zahlen.

Der Prämiengutschein ist nach einem Beratungsgespräch in einer ausgewiesenen Beratungsstelle erhältlich.

Der Bildungskredit

Der Bildungskredit ist ein zinsgünstiges Darlehn der Bundesregierung in Kooperation mit der KfW- Bankengruppe und dem Bundesverwaltungsamt. Der Kredit ist für Personen unter 36 Jahren, die im Rahmen ihrer Weiterbildung (erneut) Schüler oder Studenten sind, (z.B. durch eine Umschulung oder ein Fernstudium) geeignet und wird unabhängig vom eigenen Einkommen sowie dem der Eltern oder Ehepartner vergeben. Der Bildungskredit ist in der Schlussphase der Ausbildung oder des Studiums sowie den letzten 24 Monaten der Umschulung, einer Zweit- oder Folgeausbildung sowie eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Fernstudiums in Vollzeit erhältlich. Ein Teilzeit- oder berufsbegleitendes Studium ist nicht förderfähig.

  • Bis zu 24 monatliche Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro können ausgezahlt werden, somit maximal 7.200 Euro. Vier Jahre nach der ersten Auszahlung ist der Kredit mit monatlich 120 Euro zurückzuzahlen.

Der Bildungskredit kann beim Bundesverwaltungsamt in Köln beantragt werden.

Geld vom Finanzamt

Steuern kann man nur sparen, wenn man die Steuererklärung einreicht. Die Ausgaben für Seminare, Lehrgänge oder ein Zweitstudium sowie Ausgaben für Studien-, Sprach- oder Kongressreisen können bei der Steuererklärung von Vorteil sein, wenn der berufliche Aspekt deutlich im Vordergrund steht. Daher ist es sinnvoll, eine Übersicht des Reiseablaufs beizulegen. Neben der Teilnahmegebühr für die Weiterbildungsmaßnahme können Reise- und Übernachtungskosten, Ausgaben für Fachliteratur, Internetnutzung und Kopien sowie Kreditzinsen und -gebühren (bei Finanzierung der Weiterbildung über einen Kredit) geltend gemacht werden. Diese Bildungskosten sind in der Anlage N der Steuererklärung einzutragen. Die Kosten zählen zu den sogenannten Werbungskosten und lassen sich ohne Obergrenze geltend machen. Dies gilt für Arbeitnehmer.

  • Das Finanzamt stellt für Arbeitnehmer automatisch eine Pauschale von 1.000 Euro Werbungskosten pro Jahr. Mit der zusätzlichen Ausgabe an Werbungskosten können somit weitere Steuern gespart werden. Sind die 1.000 Euro an Werbungskosten für z.B. die Fahrtkosten zur Arbeit ausgereizt, dann bekommt ein Angestellter mit einem Steuersatz von 25 Prozent und 800 Euro Weiterbildungskosten 200 Euro zurück.

Individuelle Absprache mit dem Arbeitgeber

Unternehmen profitieren in den meisten Fällen von der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Mit dem Arbeitgeber können somit individuelle Absprachen über die finanzielle Unterstützung der Weiterbildung getroffen werden.

  • Der Arbeitgeber kann die Weiterbildung ganz oder teilweise übernehmen oder ein Darlehn zur Finanzierung anbieten. Des Weiteren ist es möglich, die Arbeitszeit zu reduzieren oder eine Freistellung für Lehrgänge, Seminare, etc. zu bekommen.

Es wird vom Unternehmen meist eine Gegenleistung erwartet, da dieses die komplette oder teilweise Finanzierung übernimmt. Oft ist somit eine Bindung an das Unternehmen erforderlich oder eine Kündigung innerhalb der vereinbarten Zeit führt zur Zurückzahlung der Kosten. Bei individuellen Absprachen sollte der Chef daher von der Motivation und dem Nutzen für das Unternehmen überzeugt werden. Auch die Gründe für die Weiterbildung können in diesem Rahmen offengelegt werden.

Bildungsurlaub

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf freie Tage zur beruflichen oder auch politischen Weiterbildung. Der Arbeitgeber muss die Angestellten freistellen, Lohn bzw. Gehalt werden in dieser Zeit weiterhin gezahlt. Die Kosten müssen jedoch vom Arbeitnehmer selbst getragen werden. Nur in Bayern und Sachsen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub.

  • Pro Jahr sind fünf Tage Bildungsurlaub denkbar, der Anspruch des Jahres kann hingegen auch mit ins folgende genommen werden. Bildungsurlaub muss bis spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn beantragt werden.

Dem Antrag muss eine Anerkennung des Kurses als Bildungsurlaub durch den Kursanbieter beigelegt werden. Der Chef kann den Bildungsurlaub nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen.

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Wie du die Weiterbildung richtig im Lebenslauf angibst erfährst du hier >>
Welche Zertifikate und Bescheinigungen du deiner Bewerbung beilegen solltest erfährst du hier >>