Anforderungen in Stellenausschreibungen erkennen

Fotografie einer Person mit Ferngläsern
Verfasst von Ben

Anforderungen in Stellenausschreibungen

Es gehört zu einer guten Bewerbung, auf die Anforderungen in Stellenausschreibungen einzugehen. Denn diese zu erkennen ist die erste Aufgabe, die das Unternehmen seinen potenziellen neuen Mitarbeitern stellt. Wenn man schon dieser Aufgabe nicht gewachsen ist, stellt man seine Eignung infrage.
Aus diesem Grund erklären wir Ihnen folgend, wie Sie die Anforderungen erkennen können.

Grundsätzlich kann man die Anforderungen in Stellenausschreibungen in zwei Typen unterteilen: Die Muss-Anforderungen und die Kann-Anforderungen.

Die Muss-Anforderungen

Muss-Anforderungen sind die Anforderungen, welche für die angestrebte Stelle erforderlich sind. Sollten Sie diese nicht mitbringen, haben Sie außer in sehr speziellen Fällen kaum eine realistische Chance.

Sie erkennen sie an Formulierungen wie…

  • »… ist unabdingbar«
  • »… muss nachgewiesen werden«
  • »… ist erforderlich«
  • »… sind von höchster Priorität«
  • »… wird vorausgesetzt«
  • »… in jedem Fall …«
  • »… sind zwingend«
  • »Sie verfügen über mindestens …«
  • »Ihre Erfolgsvoraussetzungen: …«
  • »Das bringen Sie mit: …«
  • »… sind für Sie selbstverständlich«

Von Formalanforderungen wie dem Verlangen eines bestimmten Abschlusses rückt das Unternehmen in der Regel auf keinen Fall ab. Andernfalls steht dort etwas wie: »oder vergleichbare(r) Abschluss/Kenntnisse«.

Vielleicht denken Sie jetzt: »Wird schon nicht so schwer sein, da arbeite ich mich ein.« Wäre das Unternehmen jedoch dazu bereit, hätte es das Stellenangebot auch entsprechend formuliert. Wenn Sie sich auch Mühe und Porto bei Ihrer Bewerbung sparen und darauf hoffen, dass man es doch »nicht so eng sehen« oder dass dem Personaler das Fehlen »dieser einen Sache« nicht auffallen wird, liegen Sie falsch. Diese Einsparung bei Ihren Bewerbungsunterlagen wird auffallen, darauf können Sie sich verlassen.

Die Kann-Anforderungen

Über die Muss-Anforderungen hinaus äußern Unternehmen meist in Stellenausschreibungen Wünsche, die wir als Kann-Anforderungen bezeichnen. Demnach sind diese keine absoluten Voraussetzungen für das Erhalten des ausgeschriebenen Jobs und lediglich wünschenswert. Wenn Sie jedoch über einige dieser Anforderungen verfügen, sollten sie auch unbedingt in Ihrer Bewerbung erwähnt werden.

Sie erkennen sie an Formulierungen wie…

  • »Idealerweise verfügen Sie über …«
  • »… wären eine ideale Voraussetzung«
  • »Erfahrungen … erwünscht«
  • »Sie bringen möglichst … mit«
  • »… wären von Vorteil«
  • »Hilfreich wären Kenntnisse …«

Damit ist klar, dass man sich in die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten auch nach Antritt der Stelle einarbeiten kann. Je mehr dieser Kann-Anforderungen Sie jedoch bereits erfüllen, desto eher kann das Unternehmen Sie voll einsetzen bzw. desto weniger Zeit und Geld muss es in Sie investieren. Somit haben Sie natürlich bessere Chancen auf ein Vorstellungsgespräch, wenn Sie bereits einige dieser Anforderungen erfüllen können.

Gehen Sie daher möglichst auf alle Kann-Anforderungen ein:

  • Belegen Sie nach Möglichkeit durch schriftliche Nachweise, dass Sie darüber oder über vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
  • Signalisieren Sie andernfalls Ihre Bereitschaft, sich in Ihrer Freizeit oder vielleicht noch vor Arbeitsantritt in dieser Hinsicht weiterzubilden.
  • Das Unternehmen erwartet Kandidaten, die zumindest den Großteil der Kann-Anforderungen erfüllt.

Fazit

Um die Chancen auf die angestrebte Position zu maximieren, sollte man also möglichst auf jede Anforderung eingehen. Dennoch gilt es zu beachten: gerade kleinere Unternehmen beschreiben Ihre Anforderungen häufig ungenau, weshalb Sie teilweise auch ohne die benötigte Erfahrung eine Chance auf eine Anstellung haben.