Wann wird ein polizeiliches Führungszeugnis für die Bewerbung benötigt?
Im öffentlichen Dienst und bei bestimmten Berufen, z.B. im Sicherheitsdienst, bei der Polizei und manchmal auch als Kassierer oder Ähnlichem, verlangt der Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis für die Bewerbung.
So kann sich das Unternehmen über eventuelle Vorstrafen Ihrer Bewerber informieren. Dementsprechend kann es entscheiden, ob ein Kandidat für die Stelle infrage kommt oder eben nicht.
Wo bekomme ich das polizeiliche Führungszeugnis her?
Beantragen können Sie Ihr polizeiliches Führungszeugnis für die Bewerbung zunächst bei Ihrer örtlichen Meldebehörde. Achten Sie jedoch darauf, Ihr Führungszeugnis mit einer Vorlaufzeit von mindesten zwei Wochen anzufordern, um nicht in die Bedrängnis zu kommen, das Zeugnis nicht rechtzeitig zu erhalten.
Zwar ist die Bearbeitungs- und damit Wartezeit von Behörde zu Behörde unterschiedlich, jedoch können Sie i.d.R. von einer vierzehntägigen Wartedauer ausgehen.
Wenn Sie diesen Hinweis berücksichtigen, stellen Sie zumindest schon einmal sicher, dass Ihre Bewerbung pünktlich bei Ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber eintrifft.
Unterscheidung Privat- und Behördenführungszeugnis
Das Privatführungszeugnis
Dieses Zeugnis benötigen Sie dann, wenn Sie sich bei einem privaten Arbeitgeber bewerben möchten. Der Vorteil dieses Zeugnisses ist es, dass, sollten Sie selbst keine Zeit dazu haben, eine andere Person von Ihnen bevollmächtigt werden kann, Ihr Privatführungszeugnis bei der zuständigen Behörde abzuholen.
Das Behördenführungszeugnis
Diese Art des polizeilichen Führungszeugnisses ist dann relevant, wenn Sie sich bei einem öffentlichen Arbeitgeber bewerben.
Das Behördenführungszeugnis unterscheidet sich in mehreren, wesentlichen Punkten von einem Privatführungszeugnis:
- Sie können niemanden bevollmächtigen, sondern müssen es persönlich beantragen und abholen.
- Ihr polizeiliches Führungszeugnis für die Bewerbung wird nicht an Sie, sondern direkt an die entsprechende Behörde geschickt, wo Sie selbst auch Einsicht nehmen können.
- Wollen Sie Einsicht nehmen, bevor das Zeugnis zur Behörde gelangt, müssen Sie Ihr Anliegen der Meldebehörde bei der Antragstellung verlangen. Das Zeugnis geht dann zunächst bei einem Amtsgericht in Ihrer Nähe ein, welches Sie benachrichtigt, sobald das Dokument eingetroffen ist und Sie die Möglichkeit haben, es sich anzusehen. Wenn Sie Einsicht genommen haben, können Sie entscheiden, ob das Zeugnis zur nächsten Behörde zur Vorlage weitergeleitet oder aber vernichtet wird.
- Das Behördenführungszeugnis kann auch Informationen aufzeigen, die im Privatführungszeugnis nicht aufgeführt sind. Dazu gehören beispielsweise Jugendstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, oder auch der Entzug eines Gewerbe- oder Waffenscheins.
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